Allgemeine Geschäftsbedingungen
Move&More UG (haftungsbeschränkt) — Stand: Mai 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Move&More UG (haftungsbeschränkt), Zum Guten Hirten 59, 48155 Münster (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Sonderreinigungen, Entrümpelungen und damit verbundenen Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
- Tatortreinigung und Spurenbeseitigung
- Leichenfundortreinigung
- Spezialreinigung (z. B. Messie-Wohnungen, Brandschäden, Schimmelbefall)
- Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen
- Sonstige mit diesen Leistungen zusammenhängende Arbeiten
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Auftraggebers und die entsprechende Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Bei telefonischer Beauftragung gilt der Auftrag als erteilt, wenn der Auftragnehmer die Ausführung der Leistung bestätigt.
3.2 Bei Notfalleinsätzen (insbesondere Tatortreinigungen) kann der Vertrag auch konkludent durch Aufnahme der Arbeiten zustande kommen.
3.3 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Die Vergütung ist nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Mahnpauschale von 5,00 Euro je Mahnung zu berechnen.
4.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Großaufträgen eine Anzahlung von bis zu 50 % der Auftragssumme vor Leistungsbeginn zu verlangen.
§ 5 Stornierung und Kündigung
5.1 Der Auftraggeber kann den Auftrag schriftlich stornieren. Folgende Stornierungsgebühren fallen an:
- Stornierung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
- Stornierung zwischen 24 und 48 Stunden vor dem Termin: 25 % der vereinbarten Vergütung
- Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 50 % der vereinbarten Vergütung
5.2 Bei Notfalleinsätzen ist eine kostenlose Stornierung ausgeschlossen, sobald der Auftragnehmer sich auf dem Weg zum Einsatzort befindet.
5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter ungehinderten Zugang zum Leistungsort erhalten.
6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Leistungsbeginn auf besondere Gefahren am Einsatzort (z. B. Schadstoffe, biologische Gefahren, statische Risiken) hinzuweisen.
6.3 Notwendige behördliche Genehmigungen sowie Stellgenehmigungen für Fahrzeuge oder Container sind vom Auftraggeber einzuholen.
6.4 Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen diese Pflichten und entstehen dem Auftragnehmer dadurch zusätzliche Kosten, trägt der Auftraggeber diese Mehrkosten.
§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung
7.1 Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
7.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.3 Verbleibende Restverunreinigungen, die auf der Beschaffenheit der Oberfläche oder irreversiblen Vorschäden (z. B. durch Brand, Schimmel, Einzug in Materialien) beruhen, begründen keine Haftung des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber vor Leistungsbeginn hierüber informiert wurde.
§ 8 Gewährleistung
8.1 Mängel der Leistung sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind vor Verlassen des Einsatzortes zu rügen.
8.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel durch Nacherfüllung zu beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl oder verweigert der Auftragnehmer sie, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 9 Geheimhaltung und Diskretion
9.1 Der Auftragnehmer ist zur strikten Geheimhaltung aller im Rahmen der Auftragserfüllung erlangten Informationen über den Auftraggeber, den Einsatzort und die Umstände des Einsatzes verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt gegenüber jedermann und über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
9.2 Alle eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
9.3 Fotodokumentationen des Einsatzes werden ausschließlich für interne Zwecke (z. B. Qualitätssicherung, Schadensregulierung) erstellt und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zu Werbezwecken verwendet.
§ 10 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Auftragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Münster.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine rechtlich wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.